Wenn der Kunde die von Ihnen angebotene Hand ausschlägt, bleiben nur überzeugendere Maßnahmen. Die richten sich gegen Schuldner, die so spät wie möglich zahlen wollen oder derzeit nicht zahlen können.
Hier gilt es die zahlungsunwilligen von den zahlungswilligen aber schlicht zahlungsunfähigen Schuldnern zu trennen und ein auf den jeweiligen Schuldnertyp optimal abgestimmtes Verfahren anzuwenden. Schema F verbietet sich, wenn man hier erfolgreich sein will.
Wir prüfen auch für Sie, ob Ihnen als Verzugsschaden nicht noch mehr zustehen kann, als die bisher geltend gemachte Forderung für die von Ihnen erbrachte Leistung, z.B. ein entgangener Gewinn etc.
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