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Forderungsmanagement

Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren

Die gerichtlichen Mahnverfahren werden fast vollständig automatisiert und damit erheblich schneller als zuvor abgewickelt. Da die Datenübermittlung vom Rechtsanwalt zum Gericht im Regelfall ohne manuelle Eingriffe auskommt, können die Mahn- und Vollstreckungsbescheide schon nach wenigen Tagen erlassen und zugestellt werden. Dies spart Zeit und Geld - sowohl beim Gläubiger, der seine Geldforderungen schneller und ohne Zinsverlust durchsetzen kann, als auch beim Gericht, das weniger Personal für diese Arbeiten einsetzen muss. Wenn die Anträge in Form von zur Beleglesung geeigneten Formularen oder als elektronische Daten beim Mahngericht erfasst worden sind, werden die Mahn- und Vollstreckungsbescheide zentral für alle Gerichte maschinell erlassen, gedruckt, kuvertiert, frankiert und versandt.

Ein Kostenvorschuss braucht in allen Fällen nicht mehr vor Verfahrensbeginn entrichtet zu werden. Antragsteller erhalten erst nach Eingang Ihres Antrages vom Mahngericht automatisch eine Kostenrechnung.

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