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Forderungsmanagement

Inkasso

Inkasso ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre, speziell dem Bereich Finanzierung.  Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint. Der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen ist nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) erlaubnispflichtig. Unser Geschäftsführer Herr Ulrich Kalthoff ist im Besitz dieser Erlaubnis. Die D&A Debt & Asset Management GmbH ist ein zugelassenes Inkassounternehmen (Amtsgericht Kiel). 

Inkassounternehmen können mit ihren Auftraggebern ihre Vergütung frei vereinbaren. Vergütungsordnungen existieren nicht. Die oftmals herangezogene Argumentation, dass Inkassovergütungen auf die Höhe der Anwaltsgebühren begrenzt sind, ist unrichtig. Die Grenze der Höhe der Inkassovergütung ist erst dann erreicht, wenn sie sittenwidrig oder wucherisch ist. Üblicherweise orientieren sich Inkassounternehmen für den vorgerichtlichen Einzug von Forderungen jedoch an dem anwaltlichen Vergütungssystem, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Ist die Forderung bereits tituliert, wird für den nachgerichtlichen Forderungseinzug oftmals eine Erfolgsprovision zwischen Auftraggeber und Inkassounternehmen vereinbart, deren Höhe davon abhängig ist, inwieweit das Kostenrisiko (Gerichtsvollziehergebühren, Gerichtskosten etc.) vom Inkassounternehmen übernommen wird.

Gem. §§ 280, 286 BGB muss der Schuldner seinem Gläubiger die entstandenen Rechtsverfolgungskosten ersetzen.

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