Dieser Auftrag unterliegt den Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte.
Daher haben Sie (der Auftraggeber) ein Widerrufsrecht gem. § 312 b, § 312 e i.V.m. § 355 BGB.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer an o.g. Anschrift zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Das Widerrufrecht erlischt jedoch, wenn wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sofort mit der Ausführung unserer Dienstleistung beginnen (§ 312 d Abs 3 Nr.2 BGB).
Sie haben also die Wahl, ob wir das Ende Ihrer Widerrufsfrist abwarten oder sofort mit der Forderungseinziehung beginnen sollen:
Beginnen Sie sofort, mein Widerrufsrecht erlischt damit.
Ich will das Widerrufsrecht nicht verlieren, warten Sie das Ende der Frist ab. |