Sollte der Schuldner aufgrund der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung vor Zwangsmaßnahmen geschützt sein, lassen wir ihn dennoch nicht in Ruhe. Aus dem Titel kann 30 Jahre lang vollstreckt werden und das werden wir ggf. tun.
Die Kosten ?
Alle für unsere Tätigkeit anfallenden Gebühren und Auslagen machen wir in Ihrem Namen beim Schuldner aus Verzugsschaden geltend.
Er muss es letztendlich bezahlen, nicht Sie als Geschädigter.
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